Brille
Ihre Krankenkasse zahlt Ihre Brille nur noch, wenn Sie unter 30 % Sehvermögen auf dem besseren Auge haben oder unter 18 Jahre alt sind. Für die Beratung welche Art Gläser für Sie optimal sind, kommt Ihre Krankenkasse nicht auf.
Wir bieten Ihnen eine Beratung zu den Fragen, welche Brillen und welche Brillengläser oder ggf. welche Kontaktlinsen für Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse besonderes geeignet sind. Hierbei kann u.a. die Beratung über besondere Brillen (z.B. Gleitsichtbrille, Sonnenbrille, Brille für Computer, Sport oder bestimmte Hobbys), eine besondere Ausführung der Brillengläser (z.B. entspiegelte, höherbrechende, gehärtete oder selbsttönende Gläser) und zu Kontaktlinsen erfolgen. Diese Beratung erfolgt ohne eigenes wirtschaftliches Interesse am Verkauf einer Brille.
Wir bieten Ihnen die Anpassung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestellten Brillenkorrektur für einen moderaten Betrag. Dabei ermitteln wir die optimale Brille auch außerhalb der üblichen Sehentfernung, wie sie für manche Hobbies erforderlich ist.
Längst hat der PC Einzug in die Wohnungen gehalten. Wer altershalber aus dem Beruf ausgeschieden ist aber trotzdem am heimischen PC arbeiten möchte, sollte uns davon berichten, um mit uns zusammen die beste Lösung zu finden.
Ähnliches gilt für Patienten ab dem 45. – 50. Lebensjahr. Mit der Bifokalbrille, die zum Chorsingen geeignet ist, kann man nicht Klavier spielen. Die Entfernung zum Notenblatt ist für einen Geiger eine andere als für einen Posaunisten, und wer in einem Orchester mitspielt und seinem Dirigenten zuweilen einen Blickkontakt gönnt, sollte wiederum anders ausgerüstet sein.
Bastler und Heimwerker können je nachdem, ob Feinarbeit nur beim Blick nach unten oder auch über Kopf gefordert wird, völlig unterschiedliche Sehhilfen benötigen. Bei Tätigkeiten mit Verletzungsrisiko müssen geeignete Schutzbrillen ausgewählt werden.
Selbst dann, wenn das Sehen wegen einer Augenkrankheit beeinträchtigt ist, kann eine spezielle Sehhilfe noch ein kleines Wunder bewirken.
Wer trägt die Kosten?
Während die Bestimmung der Sehschärfe und der Brechkraft Ihrer Augen eine Kassenleistung ist, ist die Beratung über mögliche spezielle Brillen, Brillengläser oder Kontaktlinsen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.