Individualprophylaxe
Leistungen außerhalb der Kassenversorgung
Bisher waren Sie es gewöhnt, ihre Behandlung „kostenlos“ gegen Vorlage der Versichertenkarte zu erhalten. Durch Beschlüsse der Bundesregierung und nicht zuletzt aus Kostengründen ist dies in Zukunft leider nicht in jedem Fall möglich. Einen Teil der Leistungen müssen wir als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erbringen.
Sie erhalten auf Wunsch vor der Behandlung eine ausführliche Berechnung der Kosten für die von Ihnen gewünschten außervertraglichen Leistungen.
- Brillenglasbestimmung und Beratung außerhalb der medizinischen Indikation
- Ambylopieberatung und Brillenglasbestimmung bei Kindern außerhalb der medizinischen Indikation
- Kontaktlinsenanpassungen außerhalb der medizinischen Indikationen
- verschiedene Gutachten und Bescheinigungen (Führerschein, Einstellungsuntersuchungen Polizei, Fliegergutachten)
- Fotografie des Augenhintergrundes bei Diabetikern und Hypertonikern
- Fotografie der vorderen Augenabschnitte
- Versorgung mit Tränenersatzmitteln